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232-D 203 Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten - Vortrag
Beginn | Fr., 03.11.2023, 18:00 - 20:30 Uhr |
Wer krank ist oder durch einen Unfall handlungsunfähig, braucht eine Person, die sie vertreten darf, vorübergehend oder auf Dauer. Entweder wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Oder man hat selbst durch eine Vorsorgevollmacht verfügt, dass einen eine Vertrauensperson betreuen darf. Patientenverfügung regeln, wie Sie im Fall einer schweren Krankheit (nicht mehr) behandelt werden wollen. Und dafür brauchen Sie wieder die Vertrauensperson, die Ihre Wünsche durchsetzt. Zur Vorsorge gehört auch eine erbrechtliche Regelung. Das Testament wird kurz erklärt. Wie man alles am Besten macht und worauf man achten sollte, wird in diesem Vortrag erläutert. Die erfahrene Rechtsanwältin erklärt es anhand von Beispielen aus dem wirklichen Leben. Es werden auch Tipps gegeben. Das Thema wird auch für Laien verständlich dargestellt. Bitte bringen Sie Fragen mit. Sie werden gerne beantwortet. Die Referentin ist seit 30 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Seit 2012 hat Sie sich auf das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spezialisiert. |
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Kursgebühr | 10,00 €
Ermäßigt: 8,00 € |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung |
Christiane Brzoska |
Kursort
Raum E4 in der vhs
Wilhelm-Leuschner-Str. 3363128 Dietzenbach
Termine
Datum
Freitag, 03.11.2023
Uhrzeit
18:00 - 20:30 Uhr
Ort
Wilhelm-Leuschner-Str. 33,
vhs, Raum E4