Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung
Anmeldungen werden persönlich, schriftlich oder über die vhs-Homepage entgegengenommen. Anmeldungen sind verbindlich. Sie werden auf Wunsch bestätigt.
Wenn den TN keine gegenteilige Regelung bekanntgegeben wird, beginnt der Kurs wie im Programmheft angekündigt. Sofern der Kurs ausgebucht ist, abgesagt oder verlegt werden muss, werden die Teilnehmer frühestmöglich (i.d.R. mind. 3 Tage vorher) informiert. Bei Kursen mit großer Nachfrage ist für die Vergabe der Plätze die Reihenfolge der Anmeldung entscheidend.
Das Mindestalter für die Teilnahme an Kursen beträgt i. d. R. 14 Jahre. Die Aufnahme jüngerer Teilnehmender ist nach Rücksprache möglich.
Gebühren
Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung. Die jeweiligen Kursgebühren sind im Programm vermerkt. Sie richten sich nach der Gebührenordnung der Volkshochschule Dietzenbach e. V.
Zahlungsart
Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren muss eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegen. Die Kursgebühren werden i.d.R. eine Woche vor bis vier Wochen nach Kursbeginn abgebucht. Bei Barzahlung ist die Kursgebühr direkt bei Anmeldung in der vhs-Geschäftsstelle zu zahlen.
Personen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten nach Kursbeginn eine Rechnung. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand werden 2,50 € pro Kurs berechnet.
Gebührenermäßigung/-befreiung
Ermäßigung durch die vhs Dietzenbach
Personen über 65 Jahren, Rentner/innen, Auszubildende, Schüler/innen, Studierende (jeweils in Vollzeit), Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte (ab 50 Prozent), Inhaber der Jugendleiter- oder Ehrenamtskarten sowie Bezieher von Hilfsleistungen nach SGB II erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 20 Prozent. Diese bezieht sich auf die Grundgebühr, nicht auf die Aufpreise (s. o.). Individuelle Rabatte aufgrund der wirtschaftlichen Situation der TN sind möglich. Die ermäßigten Kursgebühren sind im Programmheft ausgewiesen.
Erstattung durch den Kreis Offenbach
Personen mit Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach, die arbeitssuchend gemeldet sind oder die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII beziehen, werden aufgrund einer Regelung des Kreises Offenbach für maximal 1 Kurs pro Semester von den Gebühren befreit; ein amtlicher Nachweis ist erforderlich. Diese freiwillige Leistung des Kreises kann jederzeit auch während des Semesters durch Beschluss des Kreistages geändert werden.Zusatzkosten (z. B. Kleingruppenzuschläge, EDV-Gebühren und Materialkosten), Studienreisen und -fahrten sowie Sonderveranstaltungen sind von der Befreiung ausgenommen.
Alle Gebührenermäßigungen bedürfen des Nachweises durch den Antragsteller. Der Nachweis ist bei der Anmeldung vorzulegen, bzw. der Anmeldung beizufügen.
Abmeldung und Stornierung
Abmeldungen sind nur schriftlich möglich. Es gilt immer das Datum des Eingangs bei der Geschäftsstelle. Abmeldungen bei der Kursleitung gelten als nicht getätigt.
Kurse mit mehr als acht Terminen
Bei Kursen mit mehr als acht Veranstaltungsterminen ist eine Abmeldung bis spätestens einen Arbeitstag vor dem zweiten Kurstermin möglich, in diesem Fall wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 5,- erhoben. Danach wird die volle Kursgebühr erhoben.
Veranstaltungen mit acht oder weniger Terminen
Bei Kursen mit acht oder weniger Veranstaltungsterminen entfällt die Gebührenpflicht, wenn drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Abmeldung vorliegt. Erfolgt eine Abmeldung später, so werden folgende Gebühren fällig:
- 20-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent der Gebühren
- 13-7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Gebühren
- 6-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 Prozent der Gebühren
Die Mindestverwaltungsgebühr bei Abmeldungen beträgt € 5,00.
Danach wird die volle Kursgebühr erhoben.
Wird eine geeignete Ersatzperson gestellt, kann die vhs auf die Zahlung der Gebühren verzichten.
Für Studienreisen gelten besondere Bedingungen. Diese sind in den jeweiligen Reisebeschreibungen und Anmeldeformularen genannt.
Gebührenerstattung
Teilnahmegebühren werden erstattet:
a) in voller Höhe, wenn eine Veranstaltung abgesagt werden muss,
b) anteilig, wenn vorgesehene Veranstaltungstermine ausfallen und keine Nachholtermine vereinbart werden. Werden angebotene Nachholtermine nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung besteht auf Erstattung kein Anspruch, wenn dieser Anspruch in der Summe weniger als € 5,-- beträgt.
Teilnahmegebühren werden auf schriftlichen Antrag in voller Höhe oder anteilig erstattet, wenn in der ersten Hälfte einer Kursveranstaltung ein Teilnehmer aus den folgenden Gründen nicht in der Lage ist, an der Veranstaltung bzw. weiter an einer Veranstaltung teilzunehmen:
a) wenn sie/er durch Krankheit gehindert wird, mehr als ein Drittel der Veranstaltung zu besuchen, analog bei Krankheit einer/eines nahen Familienangehörigen (Lebenspartner/in / Eltern /Kinder), die der Pflege durch den/die Teilnehmer/in bedarf,
b) bei Tod einer/eines nahen Familienangehörigen (s.o.), wenn dadurch mindestens die Hälfte der Veranstaltung versäumt wird.
Ein entsprechender Nachweis ist unverzüglich zu führen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung entfällt die Erstattung, wenn diese Summe weniger als € 5,- beträgt.
Kann ein/e Teilnehmer/in aus anderen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung der Gebühr.
Teilnahmebestätigungen
Auf Wunsch erstellt die Geschäftsstelle kostenfrei Teilnahmebestätigungen.
Ferien und Feiertage
Fortlaufenden Kurse finden, sofern nicht anderes vereinbart, in den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen nicht statt.
Gebühren- und Honorarordnung
Gebühren
- der vhs Dietzenbach e.V. in Euro (ab 2023-2):
Standardgruppe ab 11 TN € 2,90 / UE € 2,30 ermäßigt
Aufschläge für Gruppen mit reduzierter Größe:
7 - 10 TN: Kleingruppe € 3,60 /UE (€ 0,70 Aufpreis) € 3,00 ermäßigt
4 - 6 TN: Kleinstgruppe € 5,70/UE (€ 2,80 Aufpreis) € 5,10 ermäßigt
Gebühren können davon abweichend kalkuliert werden, wenn
- von der Mindestteilnehmerzahl abgewichen wird,
- der Kursleiter eine vom Regelhonorar abweichende Vergütung erhält,
- Kurse mit erhöhtem Aufwand (z.B. zusätzliche Miet-, Schließ- oder Reinigungskosten) durchgeführt werden.
Dabei können Teile der Gebühr von der Ermäßigung oder Befreiung ausgenommen werden.
Ausnahmen zugunsten der Teilnehmenden sind aus pädagogischen Gründen oder aus Rücksicht auf die soziale Situation möglich.
Gruppengrößen und Ankündigung
Die minimale und maximale TN-Zahl werden vor Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben. Diese Angabe erfolgt aufgrund pädagogischer Erwägungen durch die Kursleitung und orientiert sich an den Gruppengrößen der vhs Dietzenbach. Der Preis und die Gruppengröße werden im Programm angegeben. Die Angabe einer Spannbreite ist möglich (z. B. „Kleinst- oder Kleingruppe“), dabei wird der Preis für die kleinere Gruppe angegeben.
Festlegung der Kursgebühr
Die Ausschreibung der Veranstaltung im Programmheft ist ein unverbindliches Angebot. Der Vertrag mit der vhs kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch die vhs zustande. Die bei der Anmeldung angegebene Gebühr ist gültig. Nach drei Unterrichtsveranstaltungen wird die tatsächliche Kursgröße festgestellt. Errechnet sich ein geringerer Teilnahmebetrag als angekündigt, wird die Gebühr entsprechend reduziert. Wird die angekündigte Mindestgröße unterschritten, kann der Kurs mit ausdrücklicher Zustimmung der Kursleitung und der Teilnehmenden als kleinere Gruppe stattfinden, die Gebühr wird dann angepasst. Nach der dritten Unterrichtsveranstaltung wird die Kursgebühr nicht mehr angepasst, auch wenn sich die TN-Zahl im Verlauf des Kurses noch verändert. Von diesen Regelungen kann aus pädagogischen Gründen abgewichen werden.