VolksHochSchule Dietzenbach e.V.

Navigation

Startseite Über uns

Gebührenordnung der vhs Dietzenbach e.V.

Anmeldung
Anmeldungen werden persönlich, schriftlich oder über die vhs-homepage entgegen genommen. Anmeldungen sind verbindlich.

Die Anmeldung wird nur dann schriftlich bestätigt, wenn dies bei der Anmeldung angefordert wurde; hierfür wird eine Gebühr von 1 € erhoben.

Wenn Sie keine gegenteilige Mitteilung erhalten, beginnt der Kurs wie im Programmheft angekündigt. Sofern der Kurs ausgebucht ist, abgesagt oder verlegt werden muss, werden die Teilnehmer frühestmöglich (i.d.R. mind. 3 Tage vorher) informiert. Bei Kursen mit großer Nachfrage ist für die Vergabe der Plätze die Reihenfolge der Anmeldung entscheidend.

Gebühren
Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung. Die jeweiligen Kursgebühren sind im Programm vermerkt. Sie richten sich nach der Gebührenordnung der Volkshochschule Dietzenbach e.V.

Zahlungsart
Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren muss eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegen. Die Kursgebühren werden ca. 4 Wochen nach Kursbeginn abgebucht. Bei Barzahlung ist die Kursgebühr direkt bei Anmeldung in der vhs-Geschäftsstelle zu zahlen. Personen, die am Überweisungsverfahren teilnehmen, erhalten nach Kursbeginn eine Rechnung. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand werden 2,50 € pro Kurs berechnet.

Gebührenermäßigung/ -befreiung
Rentner, Auszubildende, Schüler, Studenten (jeweils in Vollzeit), Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte (ab 50%) und Inhaber der Jugendleiter- oder Ehrenamtskarten erhalten eine Ermäßigung von 20%. Die ermäßigten Kursgebühren sind im Programmheft ausgewiesen.

Personen mit Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach, die arbeitssuchend gemeldet sind oder die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII beziehen, werden aufgrund einer Regelung des Kreises Offenbach für maximal 1 Kurs pro Semester von den Gebühren befreit; ein amtlicher Nachweis ist erforderlich. Zusatzkosten (z.B. Kleingruppenzuschläge, EDV-Gebühren und Materialkosten), Studienreisen und -fahrten sowie Sonderveranstaltungen sind von der Befreiung ausgenommen Für einen zweiten oder weitere Kurse wird die ermäßigte Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Alle Gebührenermäßigungen bedürfen des Nachweises durch den Antragsteller. Der Nachweis ist bei der Anmeldung vorzulegen, bzw. der Anmeldung beizufügen.

Bei Teilnahme an zwei und mehr Kursen wird für alle Teilnehmer ein Nachlass gewährt. Die höchste Kursgebühr ist voll zu entrichten. Für alle weiteren Kurse wird die ermäßigte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Ausgenommen hiervon sind Kursfortsetzungen im laufenden Semester.

Gebührenerstattung
Teilnahmegebühren werden erstattet:
a.) in voller Höhe, wenn eine Veranstaltung abgesagt werden muss,
b.) anteilig, wenn vorgesehene Veranstaltungstermine ausfallen und keine Nachholtermine vereinbart werden. Werden angebotene Nachholtermine nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung besteht auf Erstattung kein Anspruch, wenn dieser Anspruch in der Summe weniger als € 5,-- beträgt.
Teilnahmegebühren werden auf schriftlichen Antrag in voller Höhe oder anteilig erstattet, wenn in der ersten Hälfte einer Kursveranstaltung ein Teilnehmer aus den folgenden Gründen nicht in der Lage ist, an der Veranstaltung bzw. weiter an einer Veranstaltung teilzunehmen:
a.) wenn sie/er durch Krankheit gehindert wird, mehr als ein Drittel der Veranstaltung zu besuchen, analog bei Krankheit einer/eines nahen Familienangehörigen (Lebenspartner/in / Eltern /Kinder), die der Pflege durch den/die Teilnehmer/in bedarf,
b.) bei Tod einer/eines nahen Familienangehörigen (s.o.), wenn dadurch mindestens die Hälfte der Veranstaltung versäumt wird.
Ein entsprechender Nachweis ist unverzüglich zu führen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung entfällt die Erstattung, wenn diese Summe weniger als € 5,-- beträgt. Kann ein/e Teilnehmer/in aus anderen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung der Gebühr.

Teilnahmebestätigungen
Auf Wunsch erstellt die Geschäftsstelle kostenfrei Teilnahmebestätigungen. Eine Zusendung gegen einen frankierten Rückumschlag ist möglich.

Abmeldung/ Stornierung
Abmeldungen sind nur schriftlich möglich. Es gilt immer das Datum des Eingangs bei der Geschäftsstelle. Abmeldungen bei der Kursleitung gelten als nicht getätigt. Die Bearbeitung einer Abmeldung wird mit einer Verwaltungsgebühr von 5,- € belegt. Bei Kursen mit mehr als 8 Veranstaltungsterminen besteht volle Gebührenpflicht, wenn bis spätestens einen Arbeitstag vor dem zweiten Kurstermin keine schriftliche Abmeldung vorliegt. Bei Kursen mit 8 oder weniger Veranstaltungsterminen entfällt die Gebührenpflicht, wenn drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Abmeldung vorliegt. Erfolgt eine Abmeldung später, so werden folgende Stornierungsgebühren (mind. 5 €) fällig:
20-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Gebühren
13-7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Gebühren
6-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Gebühren
danach wird die volle Kursgebühr fällig.
Wird eine geeignete Ersatzperson gestellt, kann die vhs auf die Zahlung der Gebühren verzichten.
Für Studienreisen gelten besondere Bedingungen. Diese werden vor der Anmeldung mitgeteilt.

Ferien und Feiertage
Sofern nicht anders vereinbart wird, fallen alle Veranstaltungen an Feiertagen und während der Schulfereien aus und werden im Verlauf des Semesters nachgeholt.